International Police Association
Landesgruppe Berlin der Deutschen Sektion e.V.

Hospitationen der IPA

Hier nun einige Informationen zum Hospitationsprogramm der IPA:

- Die Hospitation unterscheidet sich dadurch vom Austauschprogramm, dass eine Hospitation keine zeitliche Begrenzung hat (außer Urlaubs- oder Sonderurlaubstage und Kapazitäten der besuchten Polizeidienststelle) und kein Gegenbesuch stattfindet.

- Nach Möglichkeit sollte der Hospitant die Landessprache sprechen. (Einzige Ausnahme bisher Japan, wo Englisch ausreichte. Siehe auch PDF-Liste mit Hospitationsmöglichkeiten unten.)

- Auszug aus der Geschäftsordnung der Deutschen Sektion

"§ 6 Nr. 3. Hospitationen

Die IPA-Deutsche Sektion e.V. unterstützt ihre Mitglieder bei der Vorbereitung und Durchführung von Hospitationen und schließt sich dem International Police Placement Programm des Internationalen Vorstandes an.

Mit dem Hospitationsprogramm sollen

a) aktive Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, ihre Berufserfahrung in Polizeiangelegenheiten zu erweitern,

b) persönliche Kontakte gefördert und die Kommunikation zwischen verschiedenen Polizeikräften effektiver gestaltet werden,

c) Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsweise anderer Polizeikräfte kennen zu lernen.

Bewerbungen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular über die Verbindungsstelle und die Landesgruppe des Mitgliedes an den Geschäftsführenden Bundesvorstand einzureichen und sollten über die Bundesgeschäftsstelle mindestens sechs Monate vor dem geplanten Besuch an die Gastgebersektion eingesandt werden.Die weiteren Kontakte werden zwischen dem Mitglied und dem Geschäftsführenden Bundesvorstand unmittelbar geführt. Die zuständige Landesgruppe, Verbindungsstelle und die Gastgebersektion sind nachrichtlich zu beteiligen.

Der Hospitant hat über seine anlässlich des Studiums gewonnenen Erfahrungen über – Organisation, Gliederung und Ausbildung der Polizei des Gastlandes, - Verhältnis Polizei – Bürger und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Polizei, - Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Hospitant ist mit der Veröffentlichung seines Berichtes in den IPA-Medien der IPA-Deutsche Sektion e.V. einverstanden.

Anträge auf Sonderurlaub sind von dem Bewerber persönlich auf dem Dienstwege zu stellen."


Dazu das Merkblatt der Deutschen Sektion, eine Übersicht, in welchen Ländern bisher Hospitationen möglich waren oder auch nicht, und das Antragsformular.

Merkblatt Hospitation IPA
Hospitation_Merkblatt.pdf (12.01KB)
Merkblatt Hospitation IPA
Hospitation_Merkblatt.pdf (12.01KB)
Hospitationsmöglichkeiten IPA
Hospitationen Stand 2016.pdf (75.39KB)
Hospitationsmöglichkeiten IPA
Hospitationen Stand 2016.pdf (75.39KB)
IPA-Hospitations-Antrag
Hospitation-Antragsformular 2016.doc (32.5KB)
IPA-Hospitations-Antrag
Hospitation-Antragsformular 2016.doc (32.5KB)

Bei Fragen stehen der Landesgruppenvorstand, sowie der Vizepräsident der Deutschen Sektion e.V. Herr O. Hoffmann zur Verfügung.